Das Verständnis von Taufe und Versiegelung in der Neuapostolischen Kirche

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„Das Verständnis von Taufe und Versiegelung in der Neuapostolischen Kirche“ ist eine Stellungnahme der Neuapostolischen Kirche aus dem Jahr 2006. Sie wurde im Rahmen des so genannten „Uster-Abends“ am 24. Januar 2006 auf der offiziellen Website der NAK (www.nak.org) veröffentlicht, gemeinsam mit einer Stellungnahme zum Verständnis von Heil und Exklusivität in der NAK. Eine gewisse Bedeutung hat dieses Dokument insofern erlangt, als dass in ihm die sofortige Anerkennung aller rite vollzogenen Taufen erklärt wurde, auch wenn sie außerhalb der NAK gespendet wurden.

Inhalt

Die Stellungnahme besteht aus zwei Teilen; der erste behandelt die Heilige Taufe mit Wasser, der zweite die Heilige Versiegelung. Beide Teile bestehen jeweils aus einem „Grundtext“, in dem die wesentlichen theologischen Aussagen über das jeweilige Sakrament beschrieben sind, sowie aus weiteren Erläuterungen zum Grundtext in Form von Fußnoten.

Die Heilige Taufe mit Wasser

Die Wassertaufe wird als „erste und grundlegende Gnadenmitteilung“ (1.1) Gottes an den gläubigen Menschen bezeichnet. Ihre Hauptwirkungen bestehen in der Abwaschung der Erbsünde, sowie in der Aufnahme in die „Gemeinschaft derer, die an Christus glauben und ihn bekennen.“ (1.1) Die Heilige Taufe mit Wasser gilt darüber hinaus als „erster Schritt zur Erneuerung im Heiligen Geist“ (1.2), womit dem Gläubigen der Weg zum von Christus erwirkten Heil geöffnet wird.

Die Wassertaufe ist den Ausführungen zufolge dann gültig, wenn sie rite, also trinitarisch und mit Wasser vollzogen wurde, unabhängig von der Denomination, in der sie durchgeführt wird. Die damit ausgesprochene Anerkennung nicht-neuapostolischer Taufen hat zur Folge, dass die bisherige „Aufnahme“-Handlung in der NAK ihren eigentlichen Bestätigungscharakter verliert und nur noch die Berechtigung zur dauerhaften Teilnahme am Heiligen Abendmahl in der NAK zum Inhalt hat.

Die Heilige Versiegelung

Wie die Wassertaufe ist auch die Heilige Versiegelung ein unwiederholbares Initiationssakrament. Sie wird durch Gebet und Handauflegung eines Apostels vollzogen. Die Hauptwirkung der Heiligen Versiegelung besteht in der Mitteilung heiligen Geistes.

Gemeinsam mit der Heiligen Taufe mit Wasser bildet die Heilige Versiegelung die „Wiedergeburt aus Wasser und Geist“ (1.4 und 2.2), mit der die Gabe der Gotteskindschaft verbunden ist. Durch beide Sakramente wird der Gläubige in den Leib Christi und das „Werk des Herrn“ eingegliedert.

Theologische Neuerungen

In der Stellungnahme wurde durch die Taufanerkennung erstmals wieder nicht-neuapostolischen Christen ein gewisser Heilsstatus eingeräumt. Außerdem wurden hier erste Schritte zu einer Erweiterung des neuapostolischen Kirchenverständnis sichtbar, die bisher in der Identifizierung der „Gemeinschaft derer, die an Christus glauben und ihn bekennen“ als „Kirche Jesu Christi“ in den Erläuterungen zum neuapostolischen Glaubensbekenntnis von 2010 mündete.

Wirkung

Die Taufanerkennung wurde von Vertretern der Evangelischen und Römisch-katholischen Kirche sehr begrüßt, wenn man auch zugleich kritisch anmerkte, dass mit der Anerkennung der Wassertaufe keine Übernahme des in den meisten christlichen Gemeinschaften geltenden Taufverständnis verbunden sei. Da der Status der „Gotteskindschaft“ der Stellungnahme zufolge immer noch an den Erhalt von Taufe und Versiegelung geknüpft ist, sei die NAK weiterhin eine „exklusive Gemeinschaft von Gotteskindern“[1].

Links

http://www.nak.org/fileadmin/download/pdf/stellungnahme-taufe-versiegelung-de-240106.pdf (Stellungnahme im Volltext)

Quellennachweise

  1. Andreas Fincke, „Und sie bewegt sich doch!“ Neues von der Neuapostolischen Kirche. EZW-Texte 193, S. 21.