Bilanz

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Die Bilanz ist eine Aufstellung über die Herkunft und Verwendung des Kapitals einer Unternehmens oder einer Körperschaft. In ihr werden das Vermögen und die Schulden und das Eigenkapital in T-Kontenform gegenübergestellt. Die Bilanz zeichnet meistens die Summe der einzelnen Geschäftsvorfälle eines gesamten Jahres nach.

Geschichte und Herkunft der Bilanz

Die Bilanz hat ihre Wurzeln in Italien. Hier haben venezianische Kaufleute erstmals Buch über Einnahmen und Ausgaben geführt. Hierbei entstand die Venezianische Methode die heute weltweit als Doppelte Buchführung verwendet wird.

Im Jahr 1494 beschreibt der Franziskanermönch und Mathematiker Luca Pacioli erstmals die Technik der Buchführung in seinem Buch Summa de Arithmetica, Geometria, Proportioni et Proportionalità, die als Grundlage für moderne Buchführung gilt.

Weltweit entwickelten sich allerdings mehrere Buchhaltungsmethoden, in denen einzelnen Postionen der Bilanz anders aufgeführt und dargestellt werden. Es entwickelte sich in Deutschland ein Bilanzsystem, dass durch das Handelsgesetzbuch festgelegt wurde. In diesem gilt grundsätzlich folgende Regel: Ein Kaufmann macht sich nicht reicher als er ist.

Grundsätzliche Darstellung einer Bilanz

Die Darstellung einer normalen Bilanz leitet sich aus § 266 HGB ab und ist größtenteils in der IFRS und in den US-Gaap ähnlich. In den beiden anderen Systemen wird höchstens von einem anderen Konto gesprochen, wobei dabei fast das gleiche gemeint ist.

Aktivseite (Mittelverwendung) Passivseite (Mittelherkunft)
  1. Anlagevermögen(Wofür wurde das Kapital Langfristig investiert?)
    1. Immaterielle Vermögensgegenstände
    2. Sachanlagen
    3. Finanzanlagen
    4. Umlaufvermögen (Wofür wurde das Geld kurzfristig verwendet?)
    5. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
    6. Wertpapiere
    7. Rechnungsabgrenzungsposten (Geld, das vom Unternehmen für Leistungen bezahlt wurde, die sich im nächsten Jahr ereignen werden)
    8. Aktive latente Steuern (Zukünftige Steuervorteile)
    9. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
    10. (ggf.) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
      ____________________________
      (Bilanzsumme)
  1. Eigenkapital (Geld das vom Firmengründer in das Unternehmen gebracht wurde)
  2. Rückstellungen (Geld das für zukünftige Ereignisse zurückgelegt werden, die eine unbekannte Summe hinter sich herziehen)
  3. Verbindlichkeiten (Geld das der Unternehmer noch bezahlen muss)
  4. Passive Rechnungsabgrenzungsposten (Geld das der Unternehmer für zukünftige Leistungen seinerseits erhalten hat.)
  5. Passive latente Steuern (zukünftige Steuernachteile)

  6. ____________________________
    (Bilanzsumme)

Jede einzelne Position dieser Bilanz wird in Unterkonten geteilt, in dem die einzelnen Geschäftsvorfälle verbucht werden.

Die Erfolgsermittlung

In der Bilanz entspricht wird das Betriebsvermögen wie folgt ermittelt:

Eigenkapital+Fremdkapital = Betriebsvermögen.

Der Erfolg beziehungsweise der Gewinn wird aus folgenden Faktoren ermittelt:

  • Eigenkapital am Ende eines Geschäftsjahres,
  • abzüglich Eigenkapital am Anfang eines Geschäftsjahres,
  • abzüglich Privateinlagen im Laufe des Geschäftsjahres,
  • vermehrt um Privatentnahmen.

Der Erfolg muss allerdings nicht immer positiv sein, denn auch ein Verlust wird als „Erfolg eines Unternehmens“ bezeichnet.

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung nach dem HGB

Für die Erstellung einer Bilanz ist eine ordnungsmäßige Buchführung erforderlich. Diese soll nachvollziehbar sein, dass bedeutet auch ein außenstehender Dritter sollte diese Bilanz verstehen können. Die Bilanz ist ein Dokument und wird als wahr angesehen. Dies bezeichnet man als Prinzip der Bilanzklarheit. Daneben gibt es auch das Vorsichtsprinzip in dem ungenau bezifferbare Bestände möglichst hoch angesetzt werden.

Aus § 238 HGB ist ersichtlich wer eine Bilanz aufstellen muss. Hierunter fallen Kaufleute nach § 1 HGB und Kannkaufleute nach § 1 HGB die im Handelsregister eingetragen sind.

Neben weiteren kleineren Grundsätzen stechen die folgenden Grundsätze aus dem HGB ganz besonders hervor.

Das Anschaffungswertprinzip: Dieses Prinzip gilt nur im HGB, in der IFRS und US-Gaap werden meistens die fortgeführten Anschaffungskosten verbucht. Ein Gut das im Unternehmen angeschafft wird, darf nur bis zur Höhe des Anschaffungswertes verbucht werden, wenn beispielsweise ihr Wert steigen würde. Bsp. Ein Grundstück, das in Stuttgart erworben für 100.000 Reichsmark erworben wurde und heute einen Wert von 1,5 Millionen € besitzt darf nur bis zu 100.000 € verbucht werden. Der Rest ist eine stille Reserve. Bei den fortgeführten Anschaffungskosten werden die Wertsteigerungen und Schmälerungen berücksichtigt.

Das Niederstwertprinzip: Dieses Wertprinzip verlangt das man das Aktiva (Vermögen in der Bilanz) mit dem niedrigsten Wert ansetzen muss.

Das Höchstwertprinzip: Dieses Wertprinzip verlangt das man das Passiva (Kapitalseite in der Bilanz) mit dem höchsten Wert ansetzen muss.

Das Imparitätsprinzip: Das Imparitätsprinzip bewirkt, dass in der Bilanz stille Reserven gebildet oder aufgelöst werden.

Kirchliche Verwendung

In der Neuapostolischen Kirche wird jährlich eine Bilanz erstellt und in der Zeitschrift Unsere Familie in einer übersichtlicheren Darstellung abgedruckt. Daneben müssen auch kircheigene Unternehmen wie z.B. der Verlag Friedrich Bischoff mit Rechtsform einer GmbH buchführungspflichtig.

Teilweise müssen auch eingetragene Vereine ab einer gewissen Größe eine Bilanz erstellen.

Weblinks