Ausschreibung: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter dem '''Ausschreibung''' versteht man einen Teil eins Verfahrens zur Vergabe von Aufträgen. Nach [http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__98.html § 98 Nr. 2 GWB] sind auch ''[[Körperschaften des öffentlichen Rechts]] nichtgewerblicher Art'' dazu verpflichtet bei wichtigen Projekten ab einer gewissen Summe eine Ausschreibung zu machen.
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Unter dem '''Ausschreibung''' versteht man einen Teil eins Verfahrens zur Vergabe von Aufträgen. Nach [http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__98.html § 98 Nr. 2 GWB] sind ''[[Körperschaft des öffentlichen Rechts|Körperschaften des öffentlichen Rechts]] nichtgewerblicher Art'' dazu verpflichtet bei wichtigen Projekten ab einer gewissen Summe eine Ausschreibung zu machen.

Version vom 12. Februar 2010, 19:52 Uhr