Archidiakon: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Archidiakonat''' war eine kirchliche Verwaltungseinheit in den [[katholisch-apostolische Gemeinden|katholisch-apostolischen Gemeinden]], genauer eine Untereinheit eines [[Bistums]].  
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Ein '''Archidiakonat''' war eine kirchliche Verwaltungseinheit in den [[katholisch-apostolische Gemeinden|katholisch-apostolischen Gemeinden]], genauer eine Untereinheit eines Bistums.  
  
 
Neben der Verwaltung des Zehnten der Allgemeinen Kirche gehörte zu den Aufgaben des Archidiakons auch die Teilnahme bei kirchlichen Anlässen. Ursprünglich handelte es sich bei den Archidiakonen um abhängige Stellvertreter des Engels im Administrativen Bereich.  
 
Neben der Verwaltung des Zehnten der Allgemeinen Kirche gehörte zu den Aufgaben des Archidiakons auch die Teilnahme bei kirchlichen Anlässen. Ursprünglich handelte es sich bei den Archidiakonen um abhängige Stellvertreter des Engels im Administrativen Bereich.  

Aktuelle Version vom 26. April 2019, 17:00 Uhr

Ein Archidiakonat war eine kirchliche Verwaltungseinheit in den katholisch-apostolischen Gemeinden, genauer eine Untereinheit eines Bistums.

Neben der Verwaltung des Zehnten der Allgemeinen Kirche gehörte zu den Aufgaben des Archidiakons auch die Teilnahme bei kirchlichen Anlässen. Ursprünglich handelte es sich bei den Archidiakonen um abhängige Stellvertreter des Engels im Administrativen Bereich. Am 10. Oktober 1958 wurde eine eigenständige "ordentliche" Jurisdiktion mit Sitz in Frankfurt a.M. gegründet. Deren Vorsitzende waren Engel Carl Schrey, Diakon Otto Trewede und der Diakon Johannes Strelow. Heute wird die Archidiakonale Verwaltungseinheit durch ein Gremium von Sieben Unterdiakonen wahrgenommen.

Literatur

  • Johannes Albrecht Schröter, Die katholisch-apostolischen Gemeinden in Deutschland und der "Fall Geyer" S.492