Amtsniederlegung

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Als Amtsniederlegung wird ein Rücktritt oder eine Demission vor Ablauf der Frist bezeichnet. Eine Amtsniederlegung ist der individuelle Schritt eines Amtsinhabers – die Frage, inwieweit dieser Schritt freiwillig oder durch äußere Anlässe bzw. Kräfte motiviert war, ist die zentrale Frage bei Amtsniederlegungen.

Neuapostolische Kirche

In der Neuapostolischen Kirche ist die Amtsniederlegung in den Statuten der Neuapostolischen Kirche International, in den Verfassungen der Gebietskirchen und in den Richtlinien für die Amtsträger der Neuapostolischen Kirche als Kirchenrecht geregelt.

  • Statuten der Neuapostolischen Kirche International

Die Mitgliedschaft des Stammapostels in der NAKI endet mit dem Tod, mit der Ordination eines Nachfolgers, mit der gegenüber der Bezirksapostelversammlung erklärten Amtsniederlegung, mit der definitiven Dienstunfähigkeit oder mit seiner Abwahl.

  • Verfassungen der Gebietskirchen

Die Amtsniederlegung beendet die Amtstätigkeit und hat den Verlust sämtlicher mit dem Kirchenamt verbundenen Rechte zur Folge.

  • Richtlinien für die Amtsträger der Neuapostolischen Kirche

Jeder Amtsträger hat das Recht, sein Amt freiwillig niederzulegen.

Berühmte Amtsniederlegungen

Literatur

  • Statuten der Neuapostolischen Kirche International
  • Verfassungen der Gebietskirche (Körperschaften des öffentlichen Rechts)
  • Richtlinien für die Amtsträger der Neuapostolischen Kirche 1997

Weblinks