Abendmahlsausweis: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Abendmahlsausweis''' bzw. die '''Legitimation''', kath.ap. auch '''Kommunionschein''', ist bzw. war in den apostolischen Gemeinschaften eine Bescheinigung zur Kirchenzugehörigkeit, die zur Teilnahme am [[Heiliges Abendmahl|Heiligen Abendmahl]] berechtigt.
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Der '''Abendmahlsausweis''' bzw. die '''Legitimation''' ist in den apostolischen Gemeinschaften eine Bescheinigung zur Kirchenzugehörigkeit, die zur Teilnahme am [[Heiliges Abendmahl|Heiligen Abendmahl]] berechtigt.
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== Katholisch-apostolische Gemeinden ==
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Die katholisch-apostolischen Gemeinden kannten seit 1836 den Kommunionschein, den der Vorsteher einer Gemeinde solchen Gemeindegliedern ausstellte, die die Kommunion in einer anderen kath.ap. Gemeinde empfangen wollten. Der Schein musste den beiden Diakonen übergeben werden, die während der Kommunion im Auftrag des Zelebranten den Zugang zum Altarraum kontrollierten. Unbekannte Personen sollten zurückgehalten werden, damit der Abendmahlsteilnehmer und der Zelebrant nicht durch unberechtigten Genuss Sünde auf sich laden konnten.
  
 
== Neuapostolische Kirche ==
 
== Neuapostolische Kirche ==
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Über Jahrzehnte war es in der [[NAK|Neuapostolischen Kirche]] selbstverständlich, bei Urlaubsreisen, geschäftlichen Aufenthalten usw. dem [[Türhüter]] anlässlich eines Gottesdienstes eine Legitimation vorzulegen, um noch in diesem und ggf. den folgenden Gottesdiensten zum Empfang des Abendmahls berechtigt zu werden. Die Türhüter waren gehalten, unbekannte Personen nach deren Legitimation zu fragen, anderenfalls war ihnen der Zugang zum Abendmahl zu verwehren.
 
Über Jahrzehnte war es in der [[NAK|Neuapostolischen Kirche]] selbstverständlich, bei Urlaubsreisen, geschäftlichen Aufenthalten usw. dem [[Türhüter]] anlässlich eines Gottesdienstes eine Legitimation vorzulegen, um noch in diesem und ggf. den folgenden Gottesdiensten zum Empfang des Abendmahls berechtigt zu werden. Die Türhüter waren gehalten, unbekannte Personen nach deren Legitimation zu fragen, anderenfalls war ihnen der Zugang zum Abendmahl zu verwehren.
  
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== Vereinigung apostolischer Gemeinden ==
 
== Vereinigung apostolischer Gemeinden ==
Die [[Apostolische Gemeinschaft]], wie auch der [[Reformiert-apostolischer Gemeindebund|Reformiert-apostolische Gemeindebund]] kannten den Abendmahlsausweis, schafften jenen aber spätestens in den 1970er Jahren ab.
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[[Datei:AG - Abendmahlsschein 1960.jpeg|thumb|300px|Abendmahlsausweis der Apostolischen Gemeinschaft mit Unterschrift von Werner Kuhlen, 1960]]
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Die [[Apostolische Gemeinschaft]], wie auch der [[Reformiert-apostolischer Gemeindebund|Reformiert-apostolische Gemeindebund]] kannten den Abendmahlsausweis, schafften jenen aber wahrscheinlich Mitte der 1960er Jahre ab.
  
 
== Begrifflichkeit ==
 
== Begrifflichkeit ==

Aktuelle Version vom 12. Juli 2016, 12:22 Uhr

Der Abendmahlsausweis bzw. die Legitimation, kath.ap. auch Kommunionschein, ist bzw. war in den apostolischen Gemeinschaften eine Bescheinigung zur Kirchenzugehörigkeit, die zur Teilnahme am Heiligen Abendmahl berechtigt.

Katholisch-apostolische Gemeinden

Die katholisch-apostolischen Gemeinden kannten seit 1836 den Kommunionschein, den der Vorsteher einer Gemeinde solchen Gemeindegliedern ausstellte, die die Kommunion in einer anderen kath.ap. Gemeinde empfangen wollten. Der Schein musste den beiden Diakonen übergeben werden, die während der Kommunion im Auftrag des Zelebranten den Zugang zum Altarraum kontrollierten. Unbekannte Personen sollten zurückgehalten werden, damit der Abendmahlsteilnehmer und der Zelebrant nicht durch unberechtigten Genuss Sünde auf sich laden konnten.

Neuapostolische Kirche

Rückseite NAK-Abendmahlsausweis (ca. 1980er Jahre)
NAK-Legitimation (1996)
NAK-Legitimation Vorderseite

Über Jahrzehnte war es in der Neuapostolischen Kirche selbstverständlich, bei Urlaubsreisen, geschäftlichen Aufenthalten usw. dem Türhüter anlässlich eines Gottesdienstes eine Legitimation vorzulegen, um noch in diesem und ggf. den folgenden Gottesdiensten zum Empfang des Abendmahls berechtigt zu werden. Die Türhüter waren gehalten, unbekannte Personen nach deren Legitimation zu fragen, anderenfalls war ihnen der Zugang zum Abendmahl zu verwehren.

Mit der Öffnung der Neuapostolischen Kirche ab Ende der 1990er Jahre kamen die Abendmahlsausweise außer Gebrauch. Mitte der 2000er Jahre wurden sie noch zur Nutzung in außereuropäischen Gebieten ausgestellt, waren aber in vielen Gemeinden schon nicht mehr vorrätig.

Vereinigung apostolischer Gemeinden

Abendmahlsausweis der Apostolischen Gemeinschaft mit Unterschrift von Werner Kuhlen, 1960

Die Apostolische Gemeinschaft, wie auch der Reformiert-apostolische Gemeindebund kannten den Abendmahlsausweis, schafften jenen aber wahrscheinlich Mitte der 1960er Jahre ab.

Begrifflichkeit

Janne-Marije Bork schreibt in ihrer Diplomarbeit über das Abendmahl für Kinder in der evangelischen Landeskirche:

„Während der Hospitation einer Christenlehre begegnete mir eine Abendmahlsunterweisung für Kinder in Form eines Kurses, den die teilnehmenden Grundschüler am Ende durch einen „Abendmahlsausweis“ bestätigt bekamen und somit offiziell die Genehmigung erhielten, am Abendmahl teilnehmen zu dürfen. Der zuständige Gemeindepädagoge erläuterte jedoch, dass der ausgestellte Ausweis weniger für die Kinder selbst, als zur Zufriedenstellung älterer Gemeindemitglieder diene, die immer wieder den Kindern das Verstehen und den würdigen Empfang des Abendmahls absprachen[1]

Referenzen