Zehnt

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Der Zehnt wird im allgemeinen auch der Zehent, Zehnter, der Zehnte oder Kirchenzehnter genannt. Diese war eine Steuer die bereits seit Jahrtausenden an religöse und weltliche Einrichtungen bezahlt wurden.

Der Zehnt in der Bibel

Die erste Erwähnung des Zehnts ist die freiwillige Zahlung von Abraham an den König und Hohepriester Melchisedek Gen 14 Vers 19 und 20.

Die Zahlung wurde später im mosaischen Gesetz verankert und zur Pflicht für alle gesetzestreuen Israeliten. Hier heißt es:"Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des Herrn und sollen dem Herrn heilig sein." (3. Mose 27 Vers 30)

Die Befolgung dieses Gesetzes wurde von den Pharisäern sogar bis zum kleinsten Detail beachtet, hier wurden sogar die kleinsten Küchenkräuter opfert. Das Gebot wurde aber nicht von allen befolgt.

Jesus Christus selbst sagt zum Zehnten:"Weh euch, Schriftgelehrte und Pharisäer, ihr Heuchler], die ihr verzehntet die Minze, Dill und Kümmel, und laßt dahinten das Schwerste im Gesetz, nämlich das Gericht, die Barmherzigkeit und den Glauben! Dies soll man tun und jenes nicht lassen." (Matthäus] 23 Vers 23)

Der Apostel Paulus sagte dazu: "Ein jeglicher (gebe) nach seiner Willkür, nicht mit Unwillen oder aus Zwang; denn einen fröhlichen Geber hat Gott lieb." (2 Korinther 9 Vers 7)

Der Zehnt in der Kirchengeschichte

Im aufkeimenden Christentum wurde der Zehnte von den Kirchenvätern als freiwillige Spende verstanden.

In der Vita Severini aus dem 8. Jahrhundert wurde aus dieser freiwilligen Abgabe eine Zwangsabgabe. Die damaligen Päpste nutzten bewußt den Zehnt um Geld für den Bau von Kirchen zu aquieren.

In der Decretum Gratiani dem Gesetzestext von Karl dem Großen wurde der Zehnte auch im weltlichen Gesetzen verankert und dadurch auch eine weltliche Steuer.

Dadurch wurde der Zehnt zu einer regelmäßigen Abgabe der Bauern an die Adligen und Bischöfe des Mittelalters. Es gab zahlreiche Arten des Zehnts wie z.B. den Fleisch- oder Blutzehnt für geschlachtete Tiere, den Bergzehnt für die Erträge aus der Bergwerksarbeit oder der Weinlese oder den Groß- und den Kleinzehnt für die Felderträge.

Im 19. Jahrhundert wurde der Zehnt schließlich abgeschafft. Sie wurde schließlich mit der Einführung der Kirchensteuer abgeschafft und im Art. 137 Abs. 6 des Grundgesetzes als Recht der Kirchen verankert.

Die Apostolischen Gemeinschaften und der Zehnt

Die Neuapostolische Kirche könnte als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine Kirchensteuer erheben. Dies tut sie allerdings nicht, sie empfiehlt hingegen eine freiwilliges Opfer in Höhe des Zehnten, allerdings ist der Betrag der tatsächlich gespendet wird jedem freigestellt.

Die anderen Apostolischen Gemeinschaften wie die Vereinigung Apostolischer Gemeinden taten es der NAK schließlich gleich und empfehlen den Zehnt auch als freiwilliges Opfer.