Segensgebet

Aus APWiki
Wechseln zu:Navigation, Suche

Als Segensgebet, bzw. mit kleinen Abweicheungen auch Partnerschaftsgebet, wird innerhalb der deutschen Neuapostolischen Kirche eine Gebet mit der Bitte um Gottes Segen für eine gleichgeschlechtliche eingetragene Partnerschaft bezeichnet.

Geschichte

Die im Jahr 1999 gegründete Initiative Regenbogen-NAK setzt sich maßgeblich für das Segensgebet und die Gleichstellung homosexueller Mitglieder innerhalb der Neuapostolischen Kirche ein. In der Gebietskirche Nordrhein-Westfalen wurden bereits seit 2009 Segensgebete für gleichgeschlechtliche Partnerschaften angeboten. Daraufhin bat der damalige Stammapostel Wilhelm Leber den Bezirksapostel Armin Brinkmann um eine Ausarbeitung einer Richtlinie. Dies geschah in der Projektgruppe Ehe, Familie, Konkubinat.[1]

Beschreibung Segensgebet

Das sogenannte Segensgebet ist seit 2011 in der Richtlinie "Segensgebet für eingetragene Partnerschaften" der Neuapostolischen Kirche beschrieben. Demnach können seit 2011 gleichgeschlechtliche Partner, welche eine eingetragene Lebenspartnerschaft besitzen, ein Segensgebet für ihre Partnerschaft erhalten. Die Regelung beschreibt:

„Da die Zusammenkunft zum Segensgebet kein Gottesdienst ist, erfolgt keine Umrahmung mit Eingangs- und Schlussgebet. Nach der Begrüßung durch den Seelsorger spricht dieser einleitende Worte, bevor gemeinsam das Gebet gesprochen wird. Ausdrücklich ist festgelegt, dass das Gebet nicht trinitarisch beginnt und keine Handauflegung erfolgt. Auch werden die Lebenspartner nicht um ein Ja-Wort gebeten.[2]

Weiterhin heißt es laut nak-nrw.de:

„Das Segensgebet unterscheidet sich somit vom klassischen Trausegen. Und die Richtlinie stellt klar, dass eine Lebenspartnerschaft keine von der Heiligen Schrift empfohlene Form der Lebensgemeinschaft ist. "Die Neuapostolische Kirche sieht Homosexualität in Übereinstimmung mit wissenschaftlichen Erkenntnissen grundsätzlich als Orientierung an, auf die der Einzelne keinen Einfluss hat", heißt es dazu in der Richtlinie. Die Orientierung habe sowohl soziologisch-kulturelle als auch biologisch-genetische Ursachen.[3]

Unterschied Partnerschaftsgebet

Als Partnerschaftsgebet wird in der Gebietskirche Norddeutschland seit November 2014 die Möglichkeit eines Gebets für eine eingetragene Lebenspartnerschaft bezeichnet. Während ein Segensgebet unter Umständen auch innerhalb der Kirche, jedoch nicht während des Gottesdienstes, stattfinden darf, hält Bezirksapostel Rüdiger Krause in seinen Richtlinien für Partnerschaftsgebete fest:

„Das Partnerschaftsgebet findet grundsätzlich nicht in unseren Kirchen statt, sondern vorzugsweise in der Wohnung der Partner oder in einem anderen Versammlungsraum.[4]

Ein weiterer Unterschied ist die nicht gewünschte Ankündigung und Berichterstattung jener Ereignisse im Internet.

Für dieses Rundschreiben und Ereignisse um ein geplantes Segensgebet im Juli 2014 in der Gemeinde Bad Zwischenahn erntete auch Bezirksapostel Krause viel Kritik. Die Vorfälle und Ereignisse sind im Artikel Segensgebetsdebatte 2014 zusammengefasst.

Weblinks

Referenzen

  1. regenbogen-nak.org - Segensgebet für Rico und Stephan, zuletzt abgerufen am 26.11.2014
  2. nak-nrw.de - Segensgebet für eingetragene Partnerschaften, zuletzt abgerufen am 26.11.2014
  3. ebd.
  4. Schreiben des Bezirksapostel Rüdiger Krause zum Thema Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften vom 23. Juli 2014