Regionalkonferenz

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Die Apostolische Gemeinschaft ist seit dem 1. Januar 2019 nicht mehr in Apostel- und Ältestenbezirke aufgeteilt, sondern in drei sogenannte Regionalkonferenzen.

Die operative Leitung der Gemeinschaft erfolgt durch dazu befähigte und ernannte Mitarbeiter, i.d.R. Älteste. Dazu werden Verantwortungsbereiche festgelegt. Verantwortungsbereiche sind dabei sowohl Vorstandsressorts, als auch regionale Gemeindeverbünde (=Regionalkonferenzen), denen die einzelnen Apostolischen Gemeinden angehören. Die regionalen Gemeinden sind in den Verbünden im Rahmen von Regionalkonferenzen durch ihren Gemeindeleiter (i.d.R. Ältester für die Ortsgemeinde/Gemeindeältester) vertreten. Jede Regionalkonferenz wird durch zwei dazu benannte Mitglieder (i.d.R. Älteste für die Gesamtgemeinschaft/früher: Bezirksältester) im Vorstand vertreten. Veränderungen in der Größe und Anzahl der Gemeindeverbünde werden nach den Erfordernissen der Gemeinschaft vom Vorstand festgelegt. Gleiches gilt für Zuschnitt und Anzahl der Ressorts.

Eine Regionalkonferenz umfasst mehrere Ortsgemeinden und wird von zwei Vorstandsmitgliedern, den Regionalkoordinatoren, geleitet. Veränderungen in der Regional- oder Gemeindestruktur werden nach den Erfordernissen der Gemeinschaft durch den Vorstand getroffen. Die Regionalkonferenzen bilden eine Plattform, um Erfahrungen auszutauschen, gemeinsame Aktionen zu planen und durchzuführen, gegenseitige Hilfe zu organisieren und Anliegen in den Vorstand zu bringen, sowie Vorgaben aus dem Vorstand umzusetzen. Die Regionalkonferenzen tagen regelmäßig, sowohl in Telefonkonferenzen, als auch, wenn örtlich möglich, in Präsenzveranstaltungen. Die Regionalkoordinatoren sind dem gesamten Vorstand verantwortlich und erstellen hierzu regelmäßige Berichte über ihren Verantwortungsbereich.

Die operative Leitung der Gemeinden erfolgt durch einen dazu benannten Gemeindeleiter idealerweise aus dem Kreis der Ältesten dieser Gemeinde (=Gemeindeältesten). Je nach örtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten werden diese Leiter durch Mitarbeiter- oder Leitungskreise unterstützt. In besonderen Fällen ist es möglich, dass eine Gemeinde aus Dependenzen bestehen kann. In diesem Fall gibt es einen Ältestenkreis und einen Gemeindeleiter für örtlich getrennte Versammlungsstätten.

Es bestehen drei Regionalkonferenzen: