Regionalkonferenz

Aus APWiki
Version vom 22. Dezember 2018, 15:09 Uhr von Volker (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Die Apostolische Gemeinschaft ist seit dem 1. Januar 2019 nicht mehr in Apostel- und Ältestenbezirke aufgeteilt, sondern in drei sogenannte ‘‘‘Regio…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu:Navigation, Suche

Die Apostolische Gemeinschaft ist seit dem 1. Januar 2019 nicht mehr in Apostel- und Ältestenbezirke aufgeteilt, sondern in drei sogenannte ‘‘‘Regionalkonferenzen‘‘‘.

Die operative Leitung der Gemeinschaft erfolgt durch dazu befähigte und ernannte Mitarbeiter, i.d.R. Älteste. Dazu werden Verantwortungsbereiche festgelegt. Verantwortungsbereiche sind dabei sowohl Vorstandsressorts, als auch regionale Gemeindeverbünde (=Regionalkonferenzen), denen die einzelnen Apostolischen Gemeinden angehören. Die regionalen Gemeinden sind in den Verbünden im Rahmen von Regionalkonferenzen durch ihren Gemeindeleiter (i.d.R. Ältester für die Ortsgemeinde/Gemeindeältester) vertreten. Jede Regionalkonferenz wird durch zwei dazu benannte Mitglieder (i.d.R. Älteste für die Gesamtgemeinschaft/früher: Bezirksältester) im Vorstand vertreten. Veränderungen in der Größe und Anzahl der Gemeindeverbünde werden nach den Erfordernissen der Gemeinschaft vom Vorstand festgelegt. Gleiches gilt für Zuschnitt und Anzahl der Ressorts.

Die operative Leitung der Gemeinden erfolgt durch einen dazu benannten Gemeindeleiter idealerweise aus dem Kreis der Ältesten dieser Gemeinde (=Gemeindeältesten). Je nach örtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten werden diese Leiter durch Mitarbeiter- oder Leitungskreise unterstützt. In besonderen Fällen ist es möglich, dass eine Gemeinde aus Dependenzen bestehen kann. In diesem Fall gibt es einen Ältestenkreis und einen Gemeindeleiter für örtlich getrennte Versammlungsstätten.