Laienamt

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Unter Laienamt werden alle kirchlichen Funktionen und Dienste verstanden, die im Gegensatz zu den ordinierten Ämtern, von nicht ordinierten Personen durch Beauftragung ausgeführt werden.

Der Terminus Laienamt ist missverständlich, da es sich bei den ordninierten Amtsträgern in fast allen apostolischen Gemeinschaften nicht um Theologen, sondern ebenfalls um Laien handelt.

Zu den Laienämtern zählen insbesondere in den katholisch-apostolischen Gemeinden der Unterdiakon, die Diakonissin, der Akoluth, der Sänger, der Organist, der Türhüter und die Laiengehilfen.

In der Neuapostolischen Kirche zählen zu den Laienämtern u.a. der Türhüter, der Jugendbeauftragte, Lehrkräfte im Religionsunterricht und der Sonntagsschule.