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Konfirmation

1 Byte hinzugefügt, 10:49, 15. Nov. 2010
Die Historische Entwicklung
Die [[KAG|katholisch-apostolischen Gemeinden]] kannten die Konfirmation nicht. Hier wurde erst bei Erlangung des "reifen Alters" (i.d.R. mit 20 Jahren) die [[Versiegelung|apostolische Handauflegung]] gespendet. Dieser ging eine eigenständige Erneuerung des Taufgelübdes voraus.
Schon in der frühen neuapostolischen Bewegung wurde die Konfirmation eingeführt. Dies ist vor dem Hintergrund zu verstehen, dass man sich in der [[Apostolisch Apostolische Zending]] unter Schwarz von der Versiegelungspraxis der katholisch-apostolischen Gemeinden abwendete und Apostel [[Friedrich Wilhelm Schwarz|Schwarz]] die [[Versiegelung|Kinderversiegelung]] einführte. Dies machte ein Ritual notwendig, in dem der "zu reifem Alter" gelangte Christ neben der Verantwortung aus der Taufe, auch die Verantwortung aus der Versiegelung übernahm. Das Alter der Konfirmation wird oftmals von den staatlichen Gesetzen mit beeinflusst. So wird in Deutschland auf Grund der Religionsmündigkeit mit Abschluss des 14. Lebensjahres in diesem Alter konfirmiert; in anderen Ländern, auf Grund der nationalen Gesetzeslage erst mit 15 oder 16 Jahren.
== Die Konfirmation in der NAK ==
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