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Johann Evangelist Georg Lutz

7 Bytes entfernt, 22:22, 6. Apr. 2010
Kontakte mit den katholisch-apostolischen Gemeinden
=== Kontakte mit den katholisch-apostolischen Gemeinden ===
1842 machte er dann zum ersten mal Bekanntschaft mit der katholisch-apostolischen Gemeinde. Im Jahr 1843 wurde J.G. Lutz Kammerer und kurze Zeit später Dekan des Kapitels Oberroth. Er scheint nebenher immer wieder Kontakte zur katholisch-apostolischen Gemeinde gehabt zu haben. Nachweislich ist, dass er 1844 Freundschaft mit William Renny Caird geschlossen hatte, der ihm berichtete, dass es in England und Schottand wieder [[Apostel]] gebe, die die Gabe des Heiligen Geistes spendeten. Sehr erstaunt war Lutz, als er hörte, auch in England und Schottland seien Weissagungen mit fast demselben Wortlaut wie in Karlshuld zu hören gewesen.
Seine Auseinandersetzungen mit dem Augsburger Ordinariat wurden dadurch wieder stärker. Vor allem, durch seine Freundschaft mit dem katholisch-apostolischen Geistlichen [[William Rennie Caird|William Renny Caird]] wurden seine Konflikte mit der katholischen Amtskirche verstärkt.
Unter Cairds Mitwirkung veröffentlichte er 1847 anonym eine Deutung der Bibel im Sinne der katholisch-apostolischen [[Eschatologie]]: „Über den Rathschluß Gottes mit der Menschheit und der Erde“, dann 1848 alleine, aber gleichfalls anonym, die Schriften „Brüfet die Geister, ob sie aus Gott sind" , „Die Hoffnungen der Kirche Christi und des Volkes Israel in der Gegenwart", und schliesslich 1849 „Das prophetische Wort des Herrn und unsere Zeit oder Betrachtungen über Matth. 24 und 25“. Im November 1854 wurde vom Bischöflichen Ordinariat in Augsburg eine Untersuchung gegen Lutz eingeleitet eingeleitet. Lutz legte 1855 das tridentinische Glaubensbekenntnis ab und erklärte, er verwerfe alles, was in der Schrift „Rathschluß“ den Lehren der katholischen Kirche widerspreche sein möge. Er wurde zunächst vom von der Funktion als Dekan enthoben und die erwähnten vier Schriften verboten (der „Rathschluß“ wurde am 6. Dezember 1855 auch in Rom auf den Index gesetzt). Nach dem Tode des Bischofs Richarz, während der Dompropst Allioli vorläufiger Bistumsverwalter war, wurde Johann Georg Lutz im Februar 1856 verdächtig Anhänger der katholisch-apostolischen Lehren ("Irvingianismus") zu sein und zu einem zeitweiligen Aufenthalt im "Strafhaus" zu Villingen, einer kirchlichen Disziplinareinrichtung, verurteilt. Er wurde aufgefordert, sieben Sätze zu unterschreiben.Er verweigerte jedoch die Unterzeichnung von zwei der sieben Sätze. Da er die Unterzeichnung der Sätze: "Die katholische Kirche ist die allein seligmache Kirche" und "Die angeblichen Apostel der Irvingianer sind entweder Betrüger oder Betrogene", verweigerte, wurde das Verfahren zur Exkommunikation eingeleitet.
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