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Entwidmung

1.715 Bytes hinzugefügt, 09:17, 20. Okt. 2011
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Die '''Entwidmung / ''' oder '''Profanierung ''' (''profanus'', lat. ungeheiligt) von Kirchengebäuden wird praktiziert, wenn ein als Gotteshaus geweihter Raum (Kirche) diese Funktion verliert.
Es ist somit das Gegenstück zur [[Kirchenweihe]].
Für eine [[Kirchenschließung ]] gibt es verschiedene Gründe. Neben wirtschaftlichen Aspekten
werden auch der Rückgang der Besucherzahlen im Gottesdienst oder der demographische
Wandel aufgezählt. Eine Zusammenführung von Kirchengemeinden [[Kirchengemeinde]]n hat meistens eine Belebung
des Gemeindelebens zur Folge.
Die Entwidmung eines geweihten Gotteshauses [[Gotteshaus]]es erfolgt in aller Regel im Rahmen einesletzten Gottesdienstes[[Gottesdienst]]es== Allgemeines ==Profanierung oder Profanation (von profan) ist die Entweihung oder Entwürdigung eines sakralen (materiellen oder immateriellen) Gegenstandes. Der häufig hierfür gebrauchte Ausdruck Profanisierung gilt als sprachlich falsch, ebenso wie das Verb "profanisieren" (richtig wäre "profanieren"). Häufig ist dabei die absichtliche Abwertung durch Personen mit einer anderen Religion oder Weltanschauung gemeint, doch gilt auch die gedankenlose Verwendung heiliger Worte als Profanierung. So wurde zum Beispiel wegen der Heiligenverehrung Marias die Verwendung dieses Namens als Personenname jahrhundertelang gemieden. Auch eine Säkularisation, also eine Entflechtung von weltlichen und geistlichen Angelegenheiten, wird manchmal abwertend als Profanierung bezeichnet. 
==Apostolische Glaubensgemeinschaften==
===Neuapostolische Kirche===
Die [[Kirchenleitung ]] einer [[Gebietskirche ]] entscheidet, welche Kirche geschlossen wird.
Bisher scheint es keine einheitliche Praxis für eine Entwidmung zu geben. Die Bandbreite
ist groß. Man spricht oft von einem Abschluss-Gottesdienst. Häufig wird die Entwidmung
in das [[Schlussgebet ]] gekleidet. Es gibt aber auch andere Beispiele, wo nach dem
Gottesdienst die Profanierung erfolgt, indem von den Brüdern die Bibel und die
Abendmahlsgefäße feierlich aus der Kirche getragen werden [http://www.nac-mgemnowa.org/hrs_german/hrs/about_us/reports/devine_service/reports/2011_08_25_67325261_meldung.php?navanchor=].<br>
===Apostolische Gemeinschaft===
 
== Staatskirchenrechtliche Wirkung ==
In Deutschland können Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften öffentlich-rechtlich organisiert sein (sog. „Körperschaftsstatus“). In diesem Fall steht auch ihnen die Möglichkeit der Widmung offen.
Sie erfolgt
 
*entweder ausdrücklich durch einen kirchlichen Verwaltungsakt als Beschluss des jeweiligen Leitungsorgans (Kirchengemeindeleitung)
*oder stillschweigend durch entsprechende Benutzung.
Einer staatlichen Genehmigung bedarf es hierfür nicht. Kirchliche öffentliche Sachen werden häufig als res sacrae bezeichnet, wobei sich die Begriffe wohl nicht decken.
 
Bei Religionsgemeinschaften findet die Entwidmung von Kirchen und ''res sacrae'' oft im Rahmen eines Gottesdienstes statt. Das katholische Kirchenrecht spricht hier von Profanierung.
 
Der Kirchenschließung folgen eine Nachnutzung, ein Leerstand oder ein Abriss.
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