Diskussion:Neuapostolische Kirche International: Unterschied zwischen den Versionen

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: Oder du setzt dich mit Peter Johanning in Verbindung und holst dir die Erlaubnis die Statuten hier veröffentlichen zu dürfen. Ich vermute, dass er nichts dagegen haben wird. LG --[[Benutzer:Sebastian|Sebastian]] 09:35, 12. Okt. 2010 (CEST)
 
: Oder du setzt dich mit Peter Johanning in Verbindung und holst dir die Erlaubnis die Statuten hier veröffentlichen zu dürfen. Ich vermute, dass er nichts dagegen haben wird. LG --[[Benutzer:Sebastian|Sebastian]] 09:35, 12. Okt. 2010 (CEST)
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:: Da im Vereinsgesetz vorgeschrieben wird, was eine Vereinssatzung enthalten muß, kann es weder für Wortlaut noch für die Gestaltung einer Vereinssatzung einen Schutz durch das Urheberrecht geben. Siehe § 57 §§ Bürgerliches Gesetzbuch in Verbindung mit § 5, Abs. 2 Urheberrechtsgesetz bzw. Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB).
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::Die Satzung eines (ordnungsgemäß eingetragenen) Vereins ist öffentlich zugänglich, ohne dass der Verein dazu noch etwas tun müßte. Die Satzung muß mit der Anmeldung beim Vereinsregister eingereicht werden und kann dort von jedermann eingesehen werden.--[[Benutzer:Muschelschubser|Muschelschubser]] 11:35, 12. Okt. 2010 (CEST)
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::: Ok, akzeptiert. Ich denke, es ist eine rechtliche Grauzone, in der wir es mal drauf ankommen lassen können. --[[Benutzer:Stitzl|Stitzl]] 16:06, 12. Okt. 2010 (CEST)
  
 
: Ich werde den Artikel mal nach [[Neuapostolische Kirche International]] verschieben, weil du darüber auch sehr viel geschrieben hast und die Statuten ja "nur" Bestandteil des Vereins sind. Denn ich denke, man sucht eher nach der NAKI als nach den Statuten der NAKI. --[[Benutzer:Sebastian|Sebastian]] 09:37, 12. Okt. 2010 (CEST)
 
: Ich werde den Artikel mal nach [[Neuapostolische Kirche International]] verschieben, weil du darüber auch sehr viel geschrieben hast und die Statuten ja "nur" Bestandteil des Vereins sind. Denn ich denke, man sucht eher nach der NAKI als nach den Statuten der NAKI. --[[Benutzer:Sebastian|Sebastian]] 09:37, 12. Okt. 2010 (CEST)
  
:: Da im Vereinsgesetz vorgeschrieben wird, was eine Vereinssatzung enthalten muß, kann es weder für Wortlaut noch für die Gestaltung einer Vereinssatzung einen Schutz durch das Urheberrecht geben. Siehe § 57 §§ Bürgerliches Gesetzbuch in Verbindung mit § 5, Abs. 2 Urheberrechtsgesetz bzw. Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB).
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:: Beim Verschieben nächstes Mal bitte auch die Weiterleitung anpassen, die wies jetzt nämlich in's Nirwana. ;-) --[[Benutzer:Stitzl|Stitzl]] 16:06, 12. Okt. 2010 (CEST)
::Die Satzung eines (ordnungsgemäß eingetragenen) Vereins ist öffentlich zugänglich, ohne dass der Verein dazu noch etwas tun müßte. Die Satzung muß mit der Anmeldung beim Vereinsregister eingereicht werden und kann dort von jedermann eingesehen werden.--[[Benutzer:Muschelschubser|Muschelschubser]] 11:35, 12. Okt. 2010 (CEST)
 

Version vom 12. Oktober 2010, 16:06 Uhr

Hallo Muschelschubser, leider zitierst Du in diesem Artikel über weite Strecken wortwörtlich aus den Statuten (von 2002), und dazu noch, ohne Deine Zitate kenntlich zu machen. Zitate müssen als solche erkennbar sein, und dürfen nicht den Großteil des Textes ausmachen. Ich bin mir sicher, dass Urheberrechte auch für Vereinsstatuten gelten. Bitte überarbeite den Artikel möglichst kurzfristig dahingehend. --Stitzl 21:48, 11. Okt. 2010 (CEST)

Oder du setzt dich mit Peter Johanning in Verbindung und holst dir die Erlaubnis die Statuten hier veröffentlichen zu dürfen. Ich vermute, dass er nichts dagegen haben wird. LG --Sebastian 09:35, 12. Okt. 2010 (CEST)
Da im Vereinsgesetz vorgeschrieben wird, was eine Vereinssatzung enthalten muß, kann es weder für Wortlaut noch für die Gestaltung einer Vereinssatzung einen Schutz durch das Urheberrecht geben. Siehe § 57 §§ Bürgerliches Gesetzbuch in Verbindung mit § 5, Abs. 2 Urheberrechtsgesetz bzw. Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB).
Die Satzung eines (ordnungsgemäß eingetragenen) Vereins ist öffentlich zugänglich, ohne dass der Verein dazu noch etwas tun müßte. Die Satzung muß mit der Anmeldung beim Vereinsregister eingereicht werden und kann dort von jedermann eingesehen werden.--Muschelschubser 11:35, 12. Okt. 2010 (CEST)
Ok, akzeptiert. Ich denke, es ist eine rechtliche Grauzone, in der wir es mal drauf ankommen lassen können. --Stitzl 16:06, 12. Okt. 2010 (CEST)
Ich werde den Artikel mal nach Neuapostolische Kirche International verschieben, weil du darüber auch sehr viel geschrieben hast und die Statuten ja "nur" Bestandteil des Vereins sind. Denn ich denke, man sucht eher nach der NAKI als nach den Statuten der NAKI. --Sebastian 09:37, 12. Okt. 2010 (CEST)
Beim Verschieben nächstes Mal bitte auch die Weiterleitung anpassen, die wies jetzt nämlich in's Nirwana. ;-) --Stitzl 16:06, 12. Okt. 2010 (CEST)