Dirigent: Unterschied zwischen den Versionen

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In der [[KAG|Katholisch-apostolischen Gemeinde]] zählte der Dirigent zu den Sängern und Organisten und war damit ein [[Nicht ordinierte Diener der Gemeinde|nicht ordinierter Diener]] der [[Gemeinde]]. Eine Einsetzung als Dirigent konnte durch eine Segnung vor der Gemeinde erfolgen.
  
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Version vom 12. März 2011, 11:26 Uhr

Der Dirigent bzw. die Dirigentin ist in einer Kirchengemeinde für die musikalische Arbeit, die der Chor leistet, verantwortlich. Neben dem Finden der passenden Lieder zur Gestaltung des Gottesdienstes, dirigiert er/sie den Chor und leitet die Übungsstunden.

In der Neuapostolischen Kirche erfolgt die Beauftragung des Dirigenten durch den Bezirksvorsteher. Als Dirigent ist er Funktionsträger und muss nicht zwingend in ein Amt der Kirche ordiniert worden sein. Doch obliegt dem/der Dirigenten/in auf Grund der Präsenz in allen Gottesdiensten eine hohe seelsorgerische Verantwortung.

In der Katholisch-apostolischen Gemeinde zählte der Dirigent zu den Sängern und Organisten und war damit ein nicht ordinierter Diener der Gemeinde. Eine Einsetzung als Dirigent konnte durch eine Segnung vor der Gemeinde erfolgen.