Diakon

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Der Diakon (von griech. διάκονος diakonos „Diener, Knecht“) bekleidet ein geistliches Amt innerhalb der Kirche, den Diakonat. Seine Aufgaben beschränken sich nicht auf die Diakonie, sondern umfassen wie die der anderen geistlichen Ämter auch Verkündigung (Martyria, Zeugnis) und Gottesdienst (Leiturgia, Liturgie). Die Diakone waren ursprünglich Gehilfen der Apostel zur Verwaltung des gemeinsamen Vermögens und zur Leitung der gemeinsamen Mahlzeiten (und wohl damit verbunden auch der Eucharistie). Dieses Amt ist in den meisten apostolischen Glaubensgemeinschaften vorhanden.

Urkirche

Die ersten sieben Diakone werden im Neuen Testament in der Apostelgeschichte (Apg 6,1–7 ) erwähnt. Ursprünglich hatten die von Jesus Christus erwählten Apostel den Auftrag zur Verbreitung der Lehre und daneben die Versorgung der Armen persönlich wahrgenommen, mussten aber feststellen, dass sie mit beidem zugleich überfordert waren. Zu ihrer Entlastung und Unterstützung ließen sie daher von der Jerusalemer Urgemeinde sieben Männer „von gutem Ruf und erfüllt von Geist und Weisheit“ wählen, die sie dann durch Gebet und Handauflegung für ihren Dienst weihten.


Von den Diakonen – 1. Brief des Paulus an Timotheus (1 Tim 3,8–13 LUT)


„Desgleichen sollen die Diakone ehrbar sein, nicht doppelzüngig, keine Säufer, nicht schändlichen Gewinn suchen; sie sollen das Geheimnis des Glaubens mit reinem Gewissen bewahren. Und man soll sie zuvor prüfen und wenn sie untadelig sind, sollen sie den Dienst versehen. Desgleichen sollen ihre Frauen ehrbar sein, nicht verleumderisch, nüchtern, treu in allen Dingen. Die Diakone sollen ein jeder der Mann einer einzigen Frau sein und ihren Kindern und ihrem eigenen Haus gut vorstehen. Welche aber ihren Dienst gut versehen, die erwerben sich selbst ein gutes Ansehen und große Zuversicht im Glauben an Christus Jesus.“


katholisch-apostolische Gemeinden

In den katholisch-apostolischen Gemeinden war der Diakonat die niedrigste der drei Weihestufen. Der Diakon wurde vom Apostel geweiht. In den Gemeinden gab es ferner auch die Siebener Diakon, welche vor der Ordination von der Gemeinde gewählt, bzw. über welche von der Gemeinde abgestimmt wurden.

Neuapostolische Kirche

In der Neuapostolischen Kirche ist das Diakonenamt die niedrigste Stufe der Ämterhierachie. Der Diakon wird durch einen Apostel ordiniert. Früher gab es auch ein Unterdiakonenamt, dieses Amt wird jedoch nicht mehr neu besetzt. Zu den Aufgaben eines Diakons gehören u.a. die Mithilfe bei der Vor- und Nachbereitung des Gottesdienstes (Kirche aufschließen, Altar herrichten etc.), Mithilfe und Begleitung eines priesterlichen Amtsträgers bei Kranken- und Hausbesuchen, bei der seelsorgerischen Betreuung von Waisenkindern, Senioren etc. Ein Diakon kann auch während des Gottesdienstes zur Mitpredigt herangezogen werden. Er kann in Ausnahmefällen, nämlich wenn kein priesterlicher Amtsträger anwesend ist, den Gottesdienst leiten, allerdings ohne Freisprache und Feier des Heiligen Abendmahls. Dies ist den priesterlichen Ämtern, sowie den Aposteln vorbehalten. Nach neuapostolischer Glaubenslehre soll der Diakon „ein Zeuge der Wahrheit sein und dadurch denen helfen, die noch in Unwissenheit und Irrtum stehen“. Er soll „allen Gliedern der Gemeinde ein Vorbild im Glauben und Gehorsam, in Liebe und Eifer, Treue und Friedfertigkeit sein“.Er wird als „Mithelfer zur Ordnung des Gottesdienstes“ bezeichnet. Neuapostolische Diakone sind Laien ohne theologische Ausbildung, ehrenamtlich und unentgeltlich in den Gemeinden tätig.

Vereinigung Apostolischer Gemeinden (VAG)

Die VAG geht nicht von einem hierarchischen, sondern konzentrischen Amtsmodell aus. Das bedeutet, dass die einzelnen Amtscharaktere keine Über- oder Unterordnung kennen, sondern unterschiedliche Aufgaben und Verantwortungen. Das Diakonat wird von Männern und Frauen nach Ordination ausgeübt. Die Dienstbezeichnungen lauten: Diakon und Diakonin. Dem Diakonenamt kommt die eigentliche Seelsorge der Geschwister zu. In Zusammenarbeit mit priesterlichen Ämtern werden Kranken- und Hausbesuche wahrgenommen. Allerdings wird dies auch von Laien-Geschwistern versehen. In den bestehenden Gemeindeleitungskreisen haben die Diakone und Diakoninnen ebenso wie andere AmtsträgerInnen ein geborenes Mitglieds- und Stimmrecht.

siehe auch