Delegiertenversammlung

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Die Delegiertenversammlung ist ein Organ laut Satzung der Apostolischen Gemeinschaft. Sie kommt in der Regel einmal jährlich im Herbst zusammen, um den Jahresabschluss des Vereins entgegen zu nehmen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen. Das Gremium beschließt auch Satzungsänderungen mit 3/4-Mehrheit.

Je stimmberechtigten 300 Mitgliedern wird bezirksweise ein Delegierter bzw. eine Delegierte gewählt. Bei größeren Bezirken sind dies folglich mehrere Personen, die von der Mitgliederversammlung in geheimer Wahl alle fünf Jahre gewählt werden. Als Delegierter kann sich jedes volljährige Gemeindemitglied aufstellen lassen. Kaufmännische Kenntnisse sind von Vorteil aber keine Voraussetzung.

Die Delegiertenversammlung setzt sich zusammen aus dem Vorstand der Gemeinschaft, den in den Bezirken gewählten Delegierten, dem von der Kirchenleitung berufenen Jugendsekretär und den gewählten Jugendvertretern. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn 2/3 der Mitglieder anwesend oder seit November 2013 vertreten sind. Beschlüsse werden, bis auf Satzungsänderungen, mehrheitlich gefasst.

Die Delegiertenversammlung ist ein demokratisches Element und eine Vertretung der Mitglieder gegenüber der Kirchenleitung.