Beauftragung: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Beauftragung''' im kirchenrechtlichen Sinn erfährt ein Mitglied einer Kirche oder Gemeinschaft für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit. Im Gegensatz zur [[Ordination]] erhält diese Person lediglich ein Lehr- oder Leitungsauftrag. Dies geschieht ohne Handauflegung. Jedoch ist eine Segensgebet möglich.
 
Eine '''Beauftragung''' im kirchenrechtlichen Sinn erfährt ein Mitglied einer Kirche oder Gemeinschaft für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit. Im Gegensatz zur [[Ordination]] erhält diese Person lediglich ein Lehr- oder Leitungsauftrag. Dies geschieht ohne Handauflegung. Jedoch ist eine Segensgebet möglich.
  
== Neuapostolische Kirche ===
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== Neuapostolische Kirche ==
 
In der [[Neuapostolische Kirche| Neuapostolischen Kirche]] kennt aktuell die Beauftragungen [[Vorsteher| Gemeindevorsteher]], [[Vorsteher| Bezirksvorsteher]], [[Bezirksapostelhelfer]] und [[Stammapostelhelfer]]. Eine Beauftragung ist nicht an ein Kirchenamt gebunden und kann so auch unabhängig von einem Amt entzogen werden.
 
In der [[Neuapostolische Kirche| Neuapostolischen Kirche]] kennt aktuell die Beauftragungen [[Vorsteher| Gemeindevorsteher]], [[Vorsteher| Bezirksvorsteher]], [[Bezirksapostelhelfer]] und [[Stammapostelhelfer]]. Eine Beauftragung ist nicht an ein Kirchenamt gebunden und kann so auch unabhängig von einem Amt entzogen werden.
  

Version vom 8. März 2016, 16:43 Uhr

Eine Beauftragung im kirchenrechtlichen Sinn erfährt ein Mitglied einer Kirche oder Gemeinschaft für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit. Im Gegensatz zur Ordination erhält diese Person lediglich ein Lehr- oder Leitungsauftrag. Dies geschieht ohne Handauflegung. Jedoch ist eine Segensgebet möglich.

Neuapostolische Kirche

In der Neuapostolischen Kirche kennt aktuell die Beauftragungen Gemeindevorsteher, Bezirksvorsteher, Bezirksapostelhelfer und Stammapostelhelfer. Eine Beauftragung ist nicht an ein Kirchenamt gebunden und kann so auch unabhängig von einem Amt entzogen werden.

Sonntagsschullehrer, Religionslehrer, Jugendbetreuer oder ähnliche Funktionsträger werden ebenfalls oftmals mit einer Beauftragung gleich gesetzt. Dies ist jedoch nur eine sprachliche Verwandtheit und nicht im kirchenrechtlichen Sinn.

katholisch-apostolisch

Auch die katholisch-apostolischen Gemeinden kannten eine Beauftragung. Hierunter wurden sämtliche Tätigkeiten verstanden, welche ohne Ordination des Apostels vollzogen werden konnten. Hierzu zählten insbesondere in den katholisch-apostolischen Gemeinden der Unterdiakon, die Diakonissin, der Akoluth, der Sänger, der Organist, der Türhüter und die Laiengehilfen.

siehe auch