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Beauftragung

221 Bytes hinzugefügt, 10:07, 16. Jun. 2010
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Eine '''Beauftragung''' im kirchenrechtlichen Sinn erfährt ein Mitglied einer Kirche oder Gemeinschaft für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit. Im Gegensatz zur [[Ordination]] erhält diese Person lediglich ein Lehr- oder Leitungsauftrag. Dies geschieht ohne Handauflegung. Jedoch ist eine Segensgebet möglich.
In der [[Neuapostolische Kirche| Neuapostolischen Kirche]] kennt man unter anderem aktuell die Beauftragungen [[Vorsteher| Gemeindevorsteher]], [[Vorsteher| Bezirksvorsteher]], [[DiakonissinBezirksapostelhelfer]] oder auch Sonntagsschullehrer und Dirigent[[Stammapostelhelfer]]. Eine Beauftragung ist nicht an ein Kirchenamt gebunden und kann so auch unabhängig von einem Amt entzogen werden. Sonntagsschullehrer, Religionslehrer, Jugendbetreuer oder ähnliche Funktionsträger werden ebenfalls oftmals mit einer Beauftragung gleich gesetzt. Dies ist jedoch nur eine sprachliche Verwandtheit und nicht im kirchenrechtlichen Sinn.
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