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Beauftragung

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K
Vereinigung Apostolischer Gemeinschaften
Eine '''Beauftragung''' im kirchenrechtlichen Sinn erfährt ein Mitglied einer Kirche oder Gemeinschaft für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit. Im Gegensatz zur [[Ordination]] erhält diese Person lediglich ein Lehr- oder Leitungsauftrag. Dies geschieht ohne Handauflegung. Jedoch ist eine Segensgebet möglich.
== Neuapostolische Kirche ===
In der [[Neuapostolische Kirche| Neuapostolischen Kirche]] kennt aktuell die Beauftragungen [[Vorsteher| Gemeindevorsteher]], [[Vorsteher| Bezirksvorsteher]], [[Bezirksapostelhelfer]] und [[Stammapostelhelfer]]. Eine Beauftragung ist nicht an ein Kirchenamt gebunden und kann so auch unabhängig von einem Amt entzogen werden.
[[Sonntagsschullehrer|Sonntagsschullehrer]], [[Religionslehrer]], [[Jugendbetreuer]] oder ähnliche Funktionsträger werden ebenfalls oftmals mit einer Beauftragung gleich gesetzt. Dies ist jedoch nur eine sprachliche Verwandtheit und nicht im [[kirchenrecht]]lichen Sinn.
== katholisch-apostolisch ==
Auch die [[KAG|katholisch-apostolischen Gemeinden]] kannten eine Beauftragung. Hierunter wurden sämtliche Tätigkeiten verstanden, welche ohne Ordination des [[Apostel]]s vollzogen werden konnten. Hierzu zählten insbesondere in den katholisch-apostolischen Gemeinden der [[Unterdiakon]], die [[Diakonissin]], der [[Akoluth]], der [[Sänger]], der [[Organist]], der [[Türhüter]] und die [[Laiengehilfen]].
 
== Vereinigung Apostolischer Gemeinschaften==
 
Da es in der VAG inzwischen einige Gemeinden ohne ordinierte Dienste gibt, kann dort u.U. das Abendmahl nicht gefeiert werden. Im Ruhestand befindliche Mitarbeiter sind zwar dazu berechtigt, möchten oder können es aber manchmal nicht. Für solche Fälle ist eine Beauftragung eines Gemeindemitglieds für die Abendmahlsfeier durch die Kirchenleitung möglich. Dies ist dann keine Ordination.
== siehe auch ==
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