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Beauftragung

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Auch die [[KAG|katholisch-apostolischen Gemeinden]] kannten eine Beauftragung. Hierunter wurden sämtliche Tätigkeiten verstanden, welche ohne Ordination des [[Apostel]]s vollzogen werden konnten. Hierzu zählten insbesondere in den katholisch-apostolischen Gemeinden der [[Unterdiakon]], die [[Diakonissin]], der [[Akoluth]], der [[Sänger]], der [[Organist]], der [[Türhüter]] und die [[Laiengehilfen]].
 
== Vereinigung Apostolischer Gemeinschaften==
 
Da es in der VAG inzwischen einige Gemeinden ohne ordinierte Dienste gibt, kann dort u.U. das Abendmahl nicht gefeiert werden. Im Ruhestand befindliche Mitarbeiter sind zwar dazu berechtigt, möchten oder können es aber manchmal nicht. Für solche Fälle ist eine Beauftragung für die Abendmahlsfeier durch die Kirchenleitung möglich.
== siehe auch ==
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