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Beauftragung

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Eine '''Beauftragung''' im kirchenrechtlichen Sinn erfährt ein Mitglied einer Kirche oder Gemeinschaft für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit. Im Gegensatz zur [[Ordination]] wird erhält diese Person nicht geweih bzw. ordiniert sondern lediglich ein Lehr- oder Leitungsauftrag übergeben. Dies geschieht ohne Handauflegung. Jedoch ist eine Segensgebet möglich.
In der [[Neuapostolische Kirche| Neuapostolischen Kirche]] kennt man unter anderem die Beauftragungen [[Gemeindevorsteher]], [[Bezirksvorsteher]], [[Diakonissin]] oder auch Sonntagsschullehrer und Dirigent. Eine Beauftragung ist nicht an ein Kirchenamt gebunden und kann so auch unabhängig von einem Amt entzogen werden.
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