Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen

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Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland e. V. (ACK) ist ein 1948 gegründeter Zusammenschluss christlicher Kirchen in Deutschland zum Zweck der Förderung ökumenischer Zusammenarbeit und der Einheit der Kirchen. Sie bildet den Nationalen Kirchenrat für Deutschland und ist als solcher assoziierte Organisation beim Weltkirchenrat.

Einzelne Kirchen können Mitglieder-, Gast- oder Beobachterstatus besitzen. Neben der Mitgliedschaft auf Bundesebene gibt es auch landesweite und örtliche ACK, wo sich die Mitgliedschaft von der auf Bundesebene unterscheiden kann. So kann etwa eine lokale Gemeinde einer bestimmten Kirche in der örtlichen ACK Mitglied sein, ohne dass die Kirche selbst auf Landes- oder Bundesebene der ACK angehört. Auch der umgekehrte Fall ist möglich.

Die in der ACK zusammengeschlossenen Kirchen „bekennen den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland und trachten darum, gemeinsam zu erfüllen, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes“ (§ 1 der Satzung). Diese Formulierung entspricht der Basisformel des Weltkirchenrates.

Inhaltsverzeichnis

Mitglieder, Gastmitglieder und Beobachter

Mitglieder

Die Mitglieder, Gastmitglieder und Ständigen Beobachter in Deutschland setzten sich aus einer Vielzahl kirchlicher Gruppen zusammen.

Erstens handelt es sich um die orthodoxe Tradition, zweitens sind Kirchen aus der evangelischen Tradition zu erwähnen, drittens werden Kirchen aus der katholischen Tradition gelistet, viertens sind weitere Traditionen Mitglied.

Gastmitglieder und Ständige Beobachter

Gastmitglieder sind das Apostelamt Jesu Christi, Cottbus, der Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland, Witten, der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden, Erzhausen und die Siebenten-Tags-Adventisten, Hannover und Ostfildern. Die Mitgliedschaft des Apostelamts Jesu Christi resultiert noch aus der Zeit der DDR, wo diese Gemeinschaft Mitglied im entsprechenden Gremium der DDR war.

Die Apostolische Gemeinschaft hat im Herbst 2010 ihre Mitgliedschaft auf Bundesebene beantragt. Sie wurde im März 2017 in die Bundes-ACK aufgenommen. In den Ländern Bayern, NRW und Sachsen hat sie bereits seit einigen Jahren den Gaststatus, in Bayern und Sachsen seit 2017 auch die Vollmitgliedschaft. Seit April 2018 ist Apostel i.R. Loose auch Vorsitzender der ACK Sachsen. Voll- und Gastmitgliedschaften bestehen auch in vielen lokalen Arbeitsgemeinschaften.

Regionalverbände in Deutschland

In Deutschland gibt es 14 regionale Verbände der ACK. Auf regionaler und lokaler Ebene steht der Begriff ACK gelegentlich für „Arbeitskreis Christlicher Kirchen“".

Auf lokaler Ebene sind viele Gemeinden der Apostolischen Gemeinschaft, der Neuapostolischen Kirche und auch des Apostelamtes Gast- oder Vollmitglieder. Auf Landesebene ist die Apostolische Gemeinschaft in Bayern, NRW und Sachsen. Die NAK bemüht sich seit einigen Jahren um Aufnahme sowohl auf Landes- als auch Bundesebene. Besonders in Baden-Württemberg sind die Gespräche sehr intensiv geführt worden. Aufgrund des fehlenden Katechismus, einiger exklusiver Sonderlehren und der Befürchtung, dass die Kirche nur eine "Anerkennungsökumene" anstrebt, wurde bisher nirgends eine Mitgliedschaft gewährt.

Weblinks

Einzelnachweise