Amtsbestätigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter einer '''Amtsbestätigung''' versteht man, beispielsweise in der [[NAK|Neuapostolischen Kirche]], die Bestätigung eines [[Amtsträger|Amtsträgers]] nach Umzug in eine neue Gemeinde.
 
Unter einer '''Amtsbestätigung''' versteht man, beispielsweise in der [[NAK|Neuapostolischen Kirche]], die Bestätigung eines [[Amtsträger|Amtsträgers]] nach Umzug in eine neue Gemeinde.
  
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== Neuapostolische Kirche ==
 
Der [[Amtsauftrag]] gilt grundsätzlich nur für einen zugewiesenen Bereich (z.B. für eine Gemeinde oder einen Bezirksältestenbereich). ''"Wechselt ein Amtsträger seinen Wohnort und dadurch die Gemeinde oder den Bezirk, erlischt sein Amtsauftrag."'' ([[Richtlinien für die Amtsträger der Neuapostolischen Kirche]], 1993, Seite 21)
 
Der [[Amtsauftrag]] gilt grundsätzlich nur für einen zugewiesenen Bereich (z.B. für eine Gemeinde oder einen Bezirksältestenbereich). ''"Wechselt ein Amtsträger seinen Wohnort und dadurch die Gemeinde oder den Bezirk, erlischt sein Amtsauftrag."'' ([[Richtlinien für die Amtsträger der Neuapostolischen Kirche]], 1993, Seite 21)
  
Der Amtsträger muss in der neuen Gemeinde, sofern er dort Verwendung finden soll, von dem zuständigen [[Bezirksapostel]] bestätigt werden. Es erfolgt keine erneute Ordination. Die Amtsbestätigung kann durch einen beauftragten Amtsträger erfolgen. In der Regel ist dies jedoch dem Bischof oder einem Bezirksamt vorbehalten.
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Der Amtsträger muss in der neuen Gemeinde, sofern er dort Verwendung finden soll, von dem zuständigen [[Bezirksapostel]] bestätigt werden. Es erfolgt keine erneute Ordination. Die Amtsbestätigung kann durch einen beauftragten Amtsträger erfolgen. In der Regel ist dies jedoch dem Bischof oder einem [[Bezirksamt]] vorbehalten.
  
 
Wird ein Amtsträger am neuem Wohnort nicht bestätigt, obwohl er selber gern tätig sein will, muss mit ihm über den Grund der Nichtbestätigung gesprochen werden, so die Richtlinien der NAK.
 
Wird ein Amtsträger am neuem Wohnort nicht bestätigt, obwohl er selber gern tätig sein will, muss mit ihm über den Grund der Nichtbestätigung gesprochen werden, so die Richtlinien der NAK.
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== siehe auch==
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* [[Ordination]]
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* [[confirmatio ordinaris]]
  
 
[[Kategorie:Amt]]
 
[[Kategorie:Amt]]

Aktuelle Version vom 10. Juli 2013, 07:47 Uhr

Unter einer Amtsbestätigung versteht man, beispielsweise in der Neuapostolischen Kirche, die Bestätigung eines Amtsträgers nach Umzug in eine neue Gemeinde.

Neuapostolische Kirche

Der Amtsauftrag gilt grundsätzlich nur für einen zugewiesenen Bereich (z.B. für eine Gemeinde oder einen Bezirksältestenbereich). "Wechselt ein Amtsträger seinen Wohnort und dadurch die Gemeinde oder den Bezirk, erlischt sein Amtsauftrag." (Richtlinien für die Amtsträger der Neuapostolischen Kirche, 1993, Seite 21)

Der Amtsträger muss in der neuen Gemeinde, sofern er dort Verwendung finden soll, von dem zuständigen Bezirksapostel bestätigt werden. Es erfolgt keine erneute Ordination. Die Amtsbestätigung kann durch einen beauftragten Amtsträger erfolgen. In der Regel ist dies jedoch dem Bischof oder einem Bezirksamt vorbehalten.

Wird ein Amtsträger am neuem Wohnort nicht bestätigt, obwohl er selber gern tätig sein will, muss mit ihm über den Grund der Nichtbestätigung gesprochen werden, so die Richtlinien der NAK.

siehe auch