Abendmahlsausweis

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Der Abendmahlsausweis bzw. die Legitimation ist bzw. war in den apostolischen Gemeinschaften eine Bescheinigung zur Kirchenzugehörigkeit, die zur Teilnahme am Heiligen Abendmahl berechtigt.

Neuapostolische Kirche

Rückseite NAK-Abenmahlsausweis (ca. 1980er Jahre)
NAK-Legitimation (1996)
NAK-Legitimation Vorderseite

Über Jahrzehnte war es in der Neuapostolischen Kirche selbstverständlich, bei Urlaubsreisen, geschäftlichen Aufenthalten usw. dem Türhüter anlässlich eines Gottesdienstes eine Legitimation vorzulegen, um noch in diesem und ggf. den folgenden Gottesdiensten zum Empfang des Abendmahls berechtigt zu werden. Die Türhüter waren gehalten, unbekannte Personen nach deren Legitimation zu fragen, anderenfalls war ihnen der Zugang zum Abendmahl zu verwehren.

Mit der Öffnung der Neuapostolischen Kirche ab Ende der 1990er Jahre kamen die Abendmahlsausweise außer Gebrauch. Mitte der 2000er Jahre wurden sie noch zur Nutzung in außereuropäischen Gebieten ausgestellt, waren aber in vielen Gemeinden schon nicht mehr vorrätig.

Vereinigung apostolischer Gemeinden

Abendmahlsausweis AG 1960

Die Apostolische Gemeinschaft, wie auch der Reformiert-apostolische Gemeindebund kannten den Abendmahlsausweis, schafften jenen aber wahrscheinlich Mitte der 1960er Jahre ab.

Begrifflichkeit

Janne-Marije Bork schreibt in ihrer Diplomarbeit über das Abendmahl für Kinder in der evangelischen Landeskirche:

„Während der Hospitation einer Christenlehre begegnete mir eine Abendmahlsunterweisung für Kinder in Form eines Kurses, den die teilnehmenden Grundschüler am Ende durch einen „Abendmahlsausweis“ bestätigt bekamen und somit offiziell die Genehmigung erhielten, am Abendmahl teilnehmen zu dürfen. Der zuständige Gemeindepädagoge erläuterte jedoch, dass der ausgestellte Ausweis weniger für die Kinder selbst, als zur Zufriedenstellung älterer Gemeindemitglieder diene, die immer wieder den Kindern das Verstehen und den würdigen Empfang des Abendmahls absprachen[1]

Referenzen