Netzwerk Apostolische Geschichte
Überkonfessionelle und unabhängige Interessengemeinschaft
für die Geschichte der Apostolischen Glaubensgemeinschaften.
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| Donnerstag, 09. September 2010 um 11:28 | |
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Gründungsprotokoll des Vereins Netzwerk Apostolische Geschichte (Adressen und Geburtsdaten wurden aus diesem Protokoll entfernt.) Am 5. September 2010 versammelten sich die in der anliegenden Anwesenheitsliste aufgeführten 14 Personen. Zum Versammlungsleiter wurde durch Zuruf Mathias Eberle bestimmt. Als Schriftführer wurde durch Zuruf Sebastian Müller bestimmt. Mathias Eberle schlug die folgende Tagesordnung zur Abstimmung vor: 1. Aussprache zur Gründung eines Vereins, 2. Diskussion eines Satzungsentwurfs und Verabschiedung der Vereinssatzung, 3. Wahl des Vereinsvorstandes und weiterer Funktionsträger, 4. Beschlüsse über Mitgliederbeiträge, 5. Anmeldung des Vereins und weiteres Vorgehen. Die Tagesordnung wurde einstimmig angenommen.
Tagesordnungspunkt 1: Aussprache zur Gründung eines Vereins Mathias Eberle erläuterte die Vorteile einer Vereinsgründung im Bezug auf Gemeinnützigkeit und Festigung der Strukturen des Netzwerks Apostolische Geschichte, sowie bessere Organisation des Archivs.
Tagesordnungspunkt 2: Diskussion eines Satzungsentwurfs und Verabschiedung der Vereinssatzung Als Grundlage für die Erörterungen der Vereinssatzung wurde der Vorschlag von Mathias Eberle einstimmig beschlossen. Folgende Änderungsanträge wurden zur Wahl gestellt: · §7, Streichung: „Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen.“ Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 1 · §7, Änderung: „Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.“ in „Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand innerhalb von acht Wochen.“. Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 0 · §12, Punkt 3, Änderung: Die Frist der Einberufung einer Mitgliederversammlung wird von einer Woche auf zwei Wochen geändert. Ja: 9, Nein: 4, Enthaltungen: 1 · §12, Absatz 7, Änderung: Die Mitgliederversammlung ist mit mindestens 50% der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Ja: 1, Nein: 11, Enthaltungen: 2 · §12, Absatz 8, Ergänzung: „Ist kein Vorstandmitglied anwesend, wird von der Mitgliederversammlung ein Versammlungsleiter gewählt.“ Ja: 9, Nein: 4, Enthaltungen: 1 · §13, Absatz 5, Änderung: „Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt.“ in „Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens drei Tage vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt.“ Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 2 · §14, Absatz 2, Änderung: „Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt.“ in „Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.“ Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 2 · §15, Änderung: „Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von vier Jahren eine/n Kassenprüfer/in.“ in „Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren eine/n Kassenprüfer/in.“ Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 2 Als Ergebnis wurde die anliegende Vereinssatzung von den Teilnehmern der Versammlung mit folgendem Ergebnis angenommen: Einstimmig
Tagesordnungspunkt 3: Wahl des Vereinsvorstandes und weiterer Funktionsträger Gemäß der beschlossenen Satzung wurden zum Vereinsvorstand gewählt: Erster Vorsitzender: Mathias Eberle, geb. XXXXXX, XXX X, 33689 Bielefeld (Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 1) Zweiter Vorsitzender: Sebastian Müller, geb. XXXXXX, XXX X, 06184 Kabelsketal (Einstimmig) Kassierer: Volker Wissen, XXXXXX, XXX X, 40667 Meerbusch (Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 1) Kassenprüfer: Carsten Münsterberg, XXXXXX, XXX X, 52391 Vettweiß (Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 1) Alle Gewählten nahmen die Wahl an.
Zwei Mitglieder haben die Versammlung verlassen.
Tagesordnungspunkt 4: Beschlüsse über Mitgliederbeiträge Mathias Eberle schlug vor, die Mitgliedsbeiträge des Vereins wie folgt zu regeln. Die Mitglieder / Natürliche Personen zahlen zum Beginn jeden Halbjahres einen Beitrag von 30,00 EUR. Schüler, Studenten, Wehrpflichtige, Schwerbehinderte, Personen über 65 Jahre und Bedürftige zahlen auf Antrag einen ermäßigten Halbjahresbeitrag von 15,00 EUR. Juristische Personen zahlen 60,00 EUR. (Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 2)
Tagesordnungspunkt 5: Anmeldung des Vereins und weiteres Vorgehen Mathias Eberle schlug vor, den Vorstand mit der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister und der Anmeldung beim Finanzamt zu betrauen. (Einstimmig).
Bielefeld, den 5. September 2010.
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